Allgemeine Geschäftsbedingung Sebastian Achenbach DJ- und EventService

1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit Sebastian Achenbach DJ- und EventService verbindlich, soweit sie mit deren Lieferungen und Leistungen in Zusammenhang stehen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten neben diesen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Bestimmungen. Entgegenstehende fremde Geschäftsbedingungen werden von Sebastian Achenbach DJ- und EventService nicht anerkannt und bedürfen keines besonderen Widerspruches. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Auftrag und Verbindlichkeit
Aufträge sind erst dann für Sebastian Achenbach DJ- und EventService bindend, wenn sie von Sebastian Achenbach DJ- und EventService schriftlich bestätigt worden sind. Zeichnungen und Abbildungen, die anlässlich einer Angebotsabgabe übermittelt wurden, sind für die endgültige Ausführung des Auftrages nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von Sebastian Achenbach DJ- und EventService ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Geschäftsbedingungen von Sebastian Achenbach DJ- und EventService für die gesamte Geschäftsverbindung einverstanden. Etwaige im Auftragsschreiben enthaltende oder sonst mitgeteilte abweichende Bedingungen sind für Sebastian Achenbach DJ- und EventService unverbindlich, solange sie nicht schriftlich von Sebastian Achenbach DJ- und EventService bestätigt worden sind. Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen wirksam.

Der Rücktritt vom Vertrag ist für beide Seiten ohne Storno-Kosten innerhalb einer Woche nach Vertrags-Abschluss-Datum laut Gesetz durch schriftliche Kündigung möglich.
 
Für Absagen, die später als eine Woche nach Vertragsabschluss eingehen, berechnen wir Ihnen generell eine Stornogebühr von 10% der Bruttogage.
Für Absagen die weniger als 8 Wochen vor Ihrem Veranstaltungstermin eintreffen berechnen wir Ihnen folgende Storno- bzw. Terminreservierungsgebühren: 
weniger als 8 Wochen vorher 25% der Bruttogage
weniger als 6 Wochen vorher 33% der Bruttogage
weniger als 4 Wochen vorher 50% der Bruttogage
weniger als 2 Wochen vorher 75% der Bruttogage
weniger als 1 Woche vorher 100% der Bruttogage

Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigung unserer technischen und musikalischen Ausstattung (z.B. durch betrunkene Gäste) haftet der Auftraggeber bzw. der Verursacher. 


3. Vermietung
Sebastian Achenbach DJ- und EventService vermietet hochwertige Ton- und Lichtanlagen. Zum Schutz dieser Anlagen und Geräte sind Sebastian Achenbach DJ- und EventService frühestmöglich schriftlich sämtliche Faktoren mitzuteilen, die für die technische Abwicklung vor Ort von Bedeutungen sind. Dies gilt besonders, wenn eine Verwendung mit fremden Geräten ( z.b. Generatoren) vorgesehen ist. Für nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilte Besonderheiten trägt der Auftraggeber das Risiko. Sebastian Achenbach DJ- und EventService ist verpflichtet die Mietgegenstände in ordnungsgemäßen Zustand ab Lager zur Verfügung zu stellen. In den Mietzeiträumen trägt der Mieter das volle Gefahrrisiko für die Mietgegenstände.Er ist verpflichtet sie gegen jegliche Gefahren zu schützen und zu versichern. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Sebastian Achenbach DJ- und EventService erfolgen.

4. Anmietung
Dem Vermieter ist bekannt, daß Sebastian Achenbach DJ- und EventService die Mitgegenstände für Dritte einsetzt. Sebastian Achenbach DJ- und EventService ist daher generell eine Untervermietung gestattet. Dem Vermieter obliegt es, die Mietgegenstände entsprechend zu versichern. Der Vermieter stellt Sebastian Achenbach DJ- und EventService und eventuelle Untermieter von Regressansprüchen der Versicherung frei. Sebastian Achenbach DJ- und EventService trifft keine Haftung bezüglich einer Verschlechterung oder eines Untergangs der Mietgegenstände, soweit dies nicht grob fahrlässig von Sebastian Achenbach DJ- und EventService verschuldet wurde.

5. Serviceleistung

Werden von Sebastian Achenbach DJ- und EventService im Wege der Auftragserfüllung technische (Transport, Auf- und Abbau, Bedienung etc) sowie organisatorische und planerische Serviceleistungen erbracht, ist Sebastian Achenbach DJ- und EventService berechtigt, die Ausführung dieser Tätigkeiten an Subunternehmer zu übertragen. Für diese haftet Sebastian Achenbach DJ- und EventService nur im Falle eines Auswahlverschuldens. Ansonsten ist eine Haftung von Sebastian Cepin EventService & DJ-Booking für Subunternehmer ausgeschlossen. Sebastian Achenbach DJ- und EventService ist aber verpflichtet, jegliche in Frage kommenden Ansprüche gegen die beauftragten Subunternehmer auf Verlangen an den Vertragspartner abzutreten.

6. Verkauf
Sebastian Achenbach DJ- und EventService verkauft neue und gebrauchte technische Geräte und Anlagen. Beim Verkauf neu hergestellter Gegenstände beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers auf Nachbesserung oder Ersatz nach Wahl von Sebastian Achenbach DJ- und EventService. Beim Scheitern von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen ist der Käufer berechtigt Wandlung oder Minderung zu beantragen. Beim Verkauf gebrauchter Geräte oder Anlagen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Zahlungsbedingung

Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Veranstaltungen wird Barzahlung vor Veranstaltungsbeginn vereinbart. Wird ein vereinbarter Zahlungstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten, ist Sebastian Achenbach DJ- und EventService berechtig, die weitere Nutzung der Mietgegenstände und sonstigen Leistungen so lange zu verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist. Die vereinbarten Entgeltansprüche von Sebastian Achenbach DJ- und EventService laufen in dieser Zeit weiter.  

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragsparteien, eine neue Regelung zu treffen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie die im Rahmen seiner Bestimmungen abzugebende Erklärung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.                                                                                                                                                        
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle sich aus dem Auftrag ergebenen Rechte und Pflichten. 32758 Detmold.
 

 
 
 
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